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Asbest -die schlummernde Gefahr

Aktualisiert: 9. März 2022

„Jedes Jahr 10.000 Tote durch Asbest?“ So lautete 1980 schrieb die Überschrift eines Spiegelartikels. Zu der Zeit fing man zu begreifen, wie gefährlich dieser bis dahin im Bauwesen massenhaft eingesetzte Werkstoff war. Ab 1984 begann in der alten BRD ein schrittweiser Ausstieg und seit 2005 ist die Herstellung und Verwendung in Deutschland und seit 2005 in der gesamten EU verboten. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV) starben noch 2012 ca. 1500 Menschen in Deutschland an den Folgen von Asbest.



Was macht diesen Stoff nun so gefährlich? Asbest ist der älteste verwendete anorganische Faserstoff und er wird auch heute noch ausschließlich aus natürlichen Mineralvorkommen gewonnen. Seine Eigenschaften (hitzefest, beständige gegen Säuren und Laugen und wasserabweisend) haben ihn so begehrt gemacht. Das Problem bei Asbest ist, dass die Fasern in Längsrichtung brechen und somit immer dünner werden. Es entstehen so massenweise Fasern, die sehr gut in der Luft schweben und vom Menschen eingeatmet werden können. Forschungen haben ergeben, dass die Asbestfasern sehr widerstandsfähig gegen das in der Lunge vorherrschend Milieu sind. Die Berufsgenossenschaften haben für 3 durch Asbest ausgelöste Berufskrankheiten eigene Nummern vergeben (Asbestose, Lungen- und Kehlkopfkrebs und Meotheliom).



Was ist bei Verdacht zu tun? Asbesthaltige Baustoffe bis zu einer Rohdichte von ≤ 1000 kg/m3 (schwach gebunden) können durch Alterung, Erschütterungen, Luftbewegungen oder Beschädigungen in erheblichen Umfang Asbestfasern in atembarer Form freisetzen. Ab dieser Grenze tritt die Asbest-Richtlinie in Kraft, bei der die Bewertung, Sanierung, Entsorgung und Messung von Asbesthaltigen Bauteilen und –Materialien genau vorgeschrieben ist. Man sieht es nicht jedem Bauteil sofort an, ob es sich um fest oder schwach gebundenes Asbest handelt. Asbestzementerzeugnisse wie die bekannten Eternitplatten fallen mit einem Raumgewicht von über 1.400 kg/m3 nicht unter diese Bestimmungen.


Nicht schwachgebundenes Asbest stellt, solange es keinen mechanischen Veränderungen ausgesetzt wird (Bohren, Flexen, Hausabriss), somit auch bei Verwitterung keine oder nur eine geringe unmittelbare Gefahr da. Wenn Asbestzement allerding mechanisch bearbeitet wird, können Fasern freigesetzt werden.

Wenn Asbest in einem Baumaterial festgestellt wird, ist also zunächst zu prüfen, ob die Asbest-Richtlinie greift, sprich ob es sich um schwachgebundenes Asbest handelt. Wenn dies der Fall ist, ist eine Sanierung mittels einer Fachfirma erforderlich. Wenn nicht, sollte man zumindest prüfen, in welchem Zustand sich das Bauteil befindet und es so kennzeichnen, dass niemand unbefugtes mechanisch das Bauteil bearbeitet.



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